Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Unter geschützter geografischer Angabe versteht man den Namen einer bestimmten Gegend, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird. Wenigstens einer der Produktionsschritte muss in diesem abgegrenzten Gebiet erfolgen. Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses muss wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen sein. Bei der geografischen Angabe reicht es daher aus, dass das Erzeugnis in dem Gebiet nur verarbeitet wurde, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.
In Österreich gibt es zur Zeit folgende Produkte mit g.g.A. Schutz:
Steirisches Kürbiskernöl g.g.A., Steirischer Kren g.g.A., Gailtaler Speck g.g.A. und Tiroler Speck g.g.A., Marchfeldspargel g.g.A.